allgemeine geschäftsbedinungen

firma motex
huber josef
achrain 79
6861 alberschwende
austria

1. angebote
2. bestellungen
3. preise
4. zustandekommen des vertrages
5. auftragsfreigabe und mindestmenge bei veredelung
6. toleranzen
7. liefertermine
8. lieferung
9. eigentumsvorbehalt
10. zahlungsbedingungen
11. haftungseinschränkung
12. umtausch
13. gewährleistung
14. erfüllungsort, gerichtstand
15. schlussbestimmungen

1. angebote
unsere angebote sind freibleibend. sie erlangen verbindlichkeit entweder durch die lieferung oder durch eine bestätigung des auftrages.

2. bestellungen
bestellungen erfolgen per e-mail, schriftlich sowie bei kundenbesuchen oder telefonisch. für übermittlungsfehler, die nachweislich technischer natur sind, übernehmen wir keine haftung. für die auftragserteilung im namen dritter haftet der besteller für die richtigkeit des auftrages und die bezahlung der gesamten forderung. hierfür wird eine gesonderte vereinbarung getroffen. mündliche nebenabreden, zusicherungen sowie änderungen des vertrags und der bedingungen bedürfen zur erlangung der gültigkeit unserer schriftlichen bestätigung. lieferung nur im eg-raum. veredelte ware ist vom umtausch ausgeschlossen.

3. preise
unsere preise in den katalogen oder auf www.motex.at verstehen sich exklusive der zur derzeit geltenden aktuellen gesetzlichen mehrwertsteuer. die mehrwertsteuer wird auf der rechnung angeführt und verrechnet. versand- und verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom besteller zu tragen. transportkosten, für transporte welche wir durchführen, werden nach aufwand verrechnet.

3.1 aufschläge für fremdbestickungen bei geeigneter ware:
für kundenseitig bereitgestellte ware wird der einzelstück grundpreis von der jeweiligen veredelung doppelt verrechnet. beispiel: textil wird bei motex gekauft, stickkosten pro logo 6€/netto (ist logo größen abhänig). bei kundenbereitgestellter ware kommt das logo doppelt also auf 12€ netto!
weiters werden einmalige aufspannkosten von 30€ pro auftrag berechnet und bei mindermengen (unter 10 stk.) werden zusätzlich 25€ mindermengenzuschlag berechnet.
wichtig: für waren welche beschädigt werden, wird kein ersatz vergolten bzw. abgezogen, die ersatzware muss vom kunden wieder besorgt werden.


3.2 musterbearbeitung, fremdbearbeitung bei geeigneter ware:
es muss vom kunden mindestens ein kleidungsstück pro auftrag und marke als musterbearbeitung kostenlos zur verfügung gestellt werden. bei mützen, kappen, caps, accessories, bags werden vom kunden 3 stk. zur musterbearbeitung kostenlos zur verfügung gestellt.

3.3 veredelungskosten pro stück (kostenanalyse)
die tatsächlichen veredelungskosen pro stück können erst nach der freigabe des musters, durch den kunden, fixiert werden. die eckdaten der kostenanalyse sind bei jedem kunden gleich. kostenfaktoren zum stückpreis pro veredelung sind unter anderem abhänig von:

a) größe des logos

b) stich pro logo

c) farbenanzahl pro logo

d) textil / material

e) stückzahl des auftrages


4. zustandekommen des vertrags
durch die bestellung des kunden per e-mail, schriftlich sowie bei kundenbesuchen oder telefonisch an uns erfolgt zum abschluss ein zustandekommen des kaufvertrages dar. der kaufvertrag kommt mit erhalt unserer auftragsbestätigung, spätestens mit auslieferung der ware bzw. erbringung der leistung, zustande.

5. auftragsfreigabe bei veredelung
der kunde / besteller ist für die richtigkeit des logos und des schriftzuges/ text selbst verantwortlich. vor der veredelung der textilien, bekommt der kunde ein vorabmuster oder ein bild von dem besticktem textil gesendet, welches nach der freigabe schriftliche/ per e-mail an uns zur freigabe gesendet werden muss.

6. toleranzen
für alle von uns angegebenen farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder die entsprechend dem verwendungszweck zumutbaren toleranzen.

7. liefertermine
lieferzeitangaben gelten nur annähernd. ereignisse höherer gewalt sowie streik, betriebsstörung, verzug eines vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehener umstände verlängern die lieferzeit angemessen. wird durch die genannten umstände die lieferung unmöglich oder unzumutbar, so kommen wir von der lieferverpflichtung frei.
schadensersatzansprüche oder rücktritt vom vertrag wegen verspäteter lieferung oder nichterfüllung des vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete lieferung oder nichterfüllung auf unser verschulden zurückzuführen ist und der auftraggeber uns vorher per einschreiben in verzug und eine angemessene nachfrist gesetzt haben.

8. lieferung
die lieferung erfolgt unfrei ab werk auf rechnung, vorauskasse oder per nachnahme und auf gefahr des bestellers. der versand erfolgt nach unserem ermessen ohne verpflichtung für billigste verfrachtung, wenn im auftrag kein versandweg bestimmt wurde.

9. eigentumsvorbehalt
wir behalten uns das eigentum an sämtlichen von uns gelieferten waren vor, bis der auftraggeber alle forderungen aus der geschäftsbeziehung, inkl. nebenforderungen, beglichen hat. wird durch uns von dem recht der rücknahme gebrauch gemacht, muss der rücktritt vom vertrag durch uns schriftlich erklärt werden. alle forderungen aus der weiterveräußerung der unter eigentumsvorbehalt stehenden ware tritt der auftraggeber mit allen neben- und sicherungsrechten an den lieferer ab. auf verlangen des lieferers hat der auftraggeber die für uns zur einziehung erforderlichen angaben über die abgetretene forderung zu machen, insbesondere eine liste der schuldner mit namen, anschrift, höhe der forderung und datum der rechnungserteilung zu übergeben und dem schuldner die abtretung mitzuteilen.

10. zahlungsbedingungen
an den kunden erstellten rechnungen sind innert 10 tagen nach rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. bei zahlungsverzug wird eine mahngebühr in der zum jeweiligen zeitpunkt aktuellen höhe als verwaltungsgebühr und/oder mahnung berechnet.


11. haftungseinschränkung
für schulden unserer geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf vorsatz oder grober fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer erfüllungsgehilfen beruhen. für schäden infolge höherer gewalt haften wir nicht. führt unser geschäftspartner oder ein von ihm beauftragter die nachbesserung durch, ohne dass wir mit der besichtigung des mangels in verzug waren, so ist unsere gewährleistung ausgeschlossen. transportschäden sind bei übergabe dem beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. wir übernehmen für transportschäden keine haftung. soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende ansprüche des bestellers gleich aus welchen rechtsgründen ausgeschlossen. wir haften des weiteren nicht für schäden, die nicht am liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen gewinn oder sonstige vermögensschäden des bestellers. frist ist eine verjährungsfrist und gilt auch für ansprüche auf ersatz von mangelfolgeschäden, soweit keine ansprüche aus unerlaubten handlungen geltend gemacht werden.

12. umtausch
bereits bestickte ware ist vom umtauschrecht ausgeschlossen außer falschlieferungen oder falsch veredelte ware. diese müssen direkt vom kunden reklamiert werden. falschlieferungen werden nur dann zurückgenommen und erstattet wenn diese ungetragen, ungewaschen, neu etc. sind!

13. gewährleistung
jede ware, gleich ob angeliefert oder persönlich vom kunden abgeholt und jede leistung ist sofort nach erhalt auf mängel und ggf. fehler im text, logo und der farbgebung zu untersuchen. mängelrügen müssen innerhalb drei arbeitstagen, schriftlich, nach wareneingang beim auftraggeber erfolgen. spätere reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte mängel. bei mangelhaftigkeit der ware oder montage sind wir wahlweise zur nachbesserung oder ersatzlieferung berechtigt. der auftraggeber kann nur bei fehlschlagen der nachbesserung ist uns eine angemessene, brachenübliche frist zu setzen.


14. erfüllungsort, gerichtsstand
erfüllungsort für zahlung und lieferung ist der hauptsitz der firma motex. gerichtsstand für alle sich aus dem vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden streitigkeiten ist bregenz. treten wir als kläger auf, sind wir berechtigt (nicht verpflichtet) das für den beklagten zuständige gericht anzurufen.


15. schlussbestimmungen
wir setzen sie davon in kenntnis, dass wir ihre daten, soweit geschäftsnotwendig und im rahmen des bundesdatenschutzgesetzes zulässig edv-mäsig speichern und verarbeiten. änderungen der allgemeinen geschäftsbedingungen bedürfen der schriftform. für alle vertraglichen beziehungen gilt das österreichische recht. falls teile dieser allgemeinen geschäftsbedingungen rechts unwirksam sind oder werden, werden die übrigen teile hiervon nicht berührt. an die stelle der unwirksamen teile tritt das allgemeine recht.